Eine Reihe von Gesetzesänderungen, die in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden sollen, werden kleine und mittelständische deutsche Arbeitgeber dazu zwingen, alles von der Registrierung bis zur Lohn- und Gehaltsabrechnung zu überprüfen und sich auf höhere Kosten für Minijobs und neue Rentenbeiträge für Selbstständige vorzubereiten.
Ab 2026 wird die digitale Zeiterfassung Pflicht
Ab diesem Jahr müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer minutengenau digital erfassen, inklusive Anfangs- und Endzeiten, Pausen und Überstunden. Die Daten müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Lediglich Führungskräfte, leitende Angestellte und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können weiterhin Papierakten verwenden.
Für Unternehmen, die Software kaufen müssen, dominieren Anbieter wie DATEV Lodas, Sage Lohn, Personio, Lexware und Salfeld den Markt. Die monatlichen Kosten liegen je nach Funktionalität zwischen 4 und 12 Euro pro Mitarbeiter. Experten empfehlen, einen klaren Umsetzungsplan zu erstellen und flexible Servicemodelle zu wählen.
Minijobs werden für beide Seiten immer teurer
Die Pauschalsteuer für sogenannte Minijobs (Stellen, die bis zu 603 Euro im Monat vergüten) wird von 2 Prozent auf 5 Prozent erhöht. Für eine typische Person, die 603 Euro verdient, sind das 18 Euro Gewerbesteuer pro Monat.
Noch wichtiger ist, dass die Rentenkommission der Regierung empfohlen hat, dass Miniarbeiter den vollen Rentenversicherungsbeiträgen unterliegen. Arbeitgeber zahlen derzeit eine Pauschalsteuer von rund 31 Prozent. Nach der vorgeschlagenen Änderung würde der Standardbeitragssatz von 18,6 Prozent gelten, der zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
Gastronomie-, Einzelhandels- und Agrarverbände warnen vor gravierenden Kostensteigerungen. Bundeskanzler Merz sagte, die Entscheidung über die 33 Empfehlungen der Rentenkommission werde im Herbst fallen.
Für Selbstständige besteht ab 2027 eine Rentenversicherungspflicht
Ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Selbstständige der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Der monatliche Standardbeitrag beträgt ca. 735 €. Von Startups wird erwartet, dass sie in den ersten drei Jahren nur die Hälfte dieses Betrags zahlen.
Digitale Lohnbuchhaltung: Frist naht
Mit dem 1. Januar 2027 läuft eine Übergangsfrist für die elektronische Lohndokumentation ab. Arbeitgeber müssen Versicherungsnachweise, Krankenkassenbescheinigungen und Rentenbefreiungsanträge dann nur noch in elektronischer Form einreichen.
Personalspezialisten raten zur frühzeitigen Einführung von Dokumentenmanagementsystemen. Gleichzeitig wird schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für B2B-Transaktionen eingeführt. Bisher verfügen nur wenige Unternehmen über voll funktionsfähige Lösungen. Wer nicht umsteigt, riskiert den Verlust des Vorsteuerabzugs oder Strafzahlungen.
Die Einkommensteuerreform zielt auf mittlere Einkommen und Besserverdiener ab
Anfang Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss die Grundzüge einer Einkommensteuerreform skizziert. Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld. Eine flachere Progressionszone zur Entlastung der Durchschnittseinkommen. Ein neuer Höchstsatz von 47 Prozent bei Jahreseinkommen über 280.000 Euro. Eine Kürzung der Handwerkerzulage von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro).
Arbeitsrecht: Längere befristete Verträge und kein telefonischer Krankenstand mehr
Für Arbeitgeber wird es einfacher sein, befristete Verträge ohne besondere Begründung zu nutzen. Solche Verträge sind für eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten zulässig, optional besteht eine Laufzeit bis Ende 2030.
Gutverdiener, deren Einkommen das 1,75-fache der Höchstbeitragsgrenze übersteigt, können mit einer Abfindung leichter entlassen werden.
Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit der telefonischen Kündigung. Arbeitgeber können ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen, eine Regelung, die viele kleinere Unternehmen schon lange fordern.
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