Ab 18 Jahren: Impfpflicht „tritt Anfang Februar in Kraft“

Ab 18 Jahren: Impfpflicht „tritt Anfang Februar in Kraft“

Anders als im ursprünglichen Plan gilt die Impfpflicht nun für Personen über 18 Jahren und nicht für Personen ab 14 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere und alle, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch Genesene sind für die Dauer von sechs Monaten von der Krankenversicherung befreit.

Die Regierung hält daher am Starttermin Anfang Februar fest, auch wenn die technische Umsetzung der Ausnahmemeldung im nationalen Impfregister frühestens im April möglich sein wird. Dies erklärte die zuständige ELGA GmbH bereits Anfang Januar.

Nehammer: „Impfpflicht gilt ab Februar“

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach von einer „großen Herausforderung“ bei der Einführung einer Impfpflicht. Das Gesetz wird mit einer „Einführungsphase“ ab Anfang Januar in Kraft treten.

Drei Phasen

Die Impfpflicht wird nun in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar – in einer „Einführungsphase“ bis zum 15. März – wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab dann gilt die Impfpflicht als Kontrollverstoß und wird ab dem 16. März im Rahmen von Verkehrskontrollen kontrolliert. Wird jemand erwischt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt auf eine Meldung und eine Sanktion warten.

Sofern epidemiologisch erforderlich, tritt die dritte Phase später in Kraft. Ungeimpften Personen wird ein Impftermin zugewiesen; Bei Nichterscheinen zu diesem Termin drohen Strafbefehle zur automatisierten Impfung. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Phase ist die Zustimmung des Parlaments im Hauptausschuss.

Die Strafe beträgt zwischen 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) und 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren). Es gibt keine Ausgangssperrenbestimmungen oder alternative Haftstrafen. Den Plänen der Regierung zufolge soll der Kontrollverstoß maximal viermal pro Kalenderjahr geahndet werden, wie Edtstadler auf Anfrage erklärte. In der dritten Phase, wenn es wirklich umfassende Sanktionen für Ungeimpfte gibt, sollten Sanktionen höchstens zweimal im Jahr verhängt werden. Laut Nehammer werde „im besten Fall“ die dritte Phase „nicht notwendig sein“.

Für Schwangere besteht keine Impfpflicht

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verweist unter anderem auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen. Die Impfpflicht gilt ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Schwangere und Personen mit besonderen Erkrankungen. Auch Genesene sind für die Dauer von sechs Monaten von der Krankenversicherung befreit.

„Dies ist kein Kampf zwischen Geimpften und Ungeimpften“

Bei der Vorlage des Gesetzentwurfs sprach Nehammer von einer großen Herausforderung und verwies in diesem Zusammenhang auch auf alle, die weiterhin Angst vor Impfungen haben: Die Regierung und die Experten der Nationalen Covid-Krisenkoordination (GECKO) nehmen diese Ängste ernst, erklärte Nehammer und betonte, dass „es hier nicht um den Kampf zwischen Geimpften und Ungeimpften geht.“

Es gehe aber um das „Gemeinwohl“, denn „wir sind keine getrennt lebenden Individuen, sondern eine Gemeinschaft.“ Es gehe darum, die Freiheit für alle zu wahren: „Wir haben gesehen, dass es immer noch viele gibt, die nicht geimpft sind.“

Debatte

Impfpflicht: Ausweg oder Sackgasse? „Das zuverlässigste Mittel gegen die Pandemie“

„Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen“, sagte Mückstein über das Projekt. Als Gesellschaft als Ganzes müssten wir alles tun, um „so viele Menschen wie möglich zu impfen“, um aus der Spirale der ständigen Lockdowns und Wiedereröffnungen herauszukommen.

Nach Angaben des Gesundheitsministers wird die aktuelle Omicron-Welle voraussichtlich „ein hohes Maß an Immunisierung mit sich bringen“, Omicron werde jedoch nicht die letzte Variante sein und es sei nicht bekannt, wie lange der Immunschutz anhalten werde. Deshalb sei die Aussage „gefährlich“, dass es genügt, einzutauchen und es keine Probleme mehr gäbe.

Verfassungskonformität der Impfpflicht

Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) äußerte sich zur Verfassungskonformität des neuen Impfpflichtgesetzes. Eine Impfpflicht stellt zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte dar, es muss jedoch ein schwerwiegender Grund vorliegen, etwa die Gesundheit der Gesellschaft, und es bedarf wirksamer Mittel.

Edtstadler betonte, es bestehe kein Zweifel, „dass eine Impfpflicht einen Grundrechtsverstoß darstellt“, sie sei aber klar verfassungsrechtlich zulässig. „Im Moment wissen wir, dass die Impfung das zuverlässigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ist.“

Am Montag bei der Gesundheitskommission

Was weitere Verfahren betrifft, wird der Gesetzentwurf zur Impfpflicht am Montag in der Gesundheitskommission beraten. Die Entscheidung des Nationalrats ist für Donnerstag geplant. Für eine Entscheidung ist lediglich eine einfache Mehrheit erforderlich, über die die Regierungsfraktionen von ÖVP und Grünen sowohl im National- als auch im Bundesrat verfügen.

Allerdings bemüht sich die Regierung um eine breitere Zustimmung unter Einbeziehung von SPÖ und NEOS. Die FPÖ lehnt eine Impfpflicht kategorisch ab. Während es bei NEOS bis zum Schluss so aussah, als würden einige Vertreter Nein zum Projekt sagen, versuchte jüngst die SPÖ, die Skeptiker innerhalb der Partei zu überzeugen.

Details zur Impfpflicht

Details zur Impfpflicht stellte die Regierung am Sonntag vor. Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Schwangere, seit 180 Tagen Genesene sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

„Umsetzbares Design“

„Niemand wollte eine Impfpflicht, aber leider ist es notwendig geworden, die Impfquote zu erhöhen“, sagte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner, wonach der aktuelle Gesetzentwurf „in wesentlichen Punkten gegenüber dem Revisionsentwurf verbessert“ worden sei. Auch Rendi-Wagner gab in einer Aussendung bekannt, dass „jetzt ein tragfähiger Entwurf vorliegt“, der „von der SPÖ unterstützt wird, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und in Kombination mit positiven Impfanreizen“.

Laut NEOS-Chefin Meinl-Reisinger habe sich der aktuelle Gesetzentwurf auf den letzten Metern – nach intensiven Verhandlungen – deutlich verbessert, „nicht zuletzt dank unserer Initiative“. Dazu gehört vor allem, dass die Impfpflicht erst ab 18 Jahren gilt. Angesichts der parteiinternen Kritik an dem Vorhaben betonte er, dass es „unterschiedliche Wege und Positionen“ gebe, wie die Impfquote erhöht werden könne. Allerdings sei eine Impfpflicht „meiner Meinung nach gerade mit der Freiheit durchaus zu rechtfertigen.“

„Vorübergehender Tiefpunkt“

Für FPÖ-Chef Herbert Kickl ist das eingeführte Impfpflichtgesetz „der Tiefpunkt des aktuellen Regierungschaos“. Dabei handele es sich um „offensichtlich verfassungswidrige Methoden“, sagt Kickl, der in einer Aussendung auch auf die Proteste „bei unzähligen Kundgebungen“ und die Einwände im Evaluierungsverfahren verweist. Daher hätten diese Maßnahmen „ihre Wirkung gezeigt. Eine Impfpflicht für Minderjährige wird es nicht geben und auch die Sanktionen sollen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen moderat ausfallen.“

1948 Impfpflicht gegen Pocken.

Beim Impfen setzt Österreich in der jüngeren Vergangenheit traditionell eher auf Anreize oder indirekte Maßnahmen, beispielsweise durch Konsultationen mit Ärzten im Rahmen von Mutter- und Kinderpassuntersuchungen oder Arbeitsvoraussetzungen für bestimmte Berufe. Anders verhielt es sich bei den Pocken: Am 30. Juni 1948 wurde ein „Bundespockenimpfungsgesetz“ erlassen, das keine generelle Impfpflicht festlegte, einer solchen aber ziemlich nahe kam.

„Jeder Mensch ist verpflichtet, sich nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Schutz vor Pocken (Pocken, Variola) zu impfen“, lautete damals der erste Satz. Von der Impfpflicht ausgenommen waren Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnten oder in den letzten zehn Jahren eine Infektion erlitten hatten.

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schilling rechnen oder mit einer Haftstrafe von bis zu 14 Tagen rechnen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen wollen. Das Gesetz wurde erst am 1. Januar 1981 aufgehoben, nachdem die Weltgesundheitsversammlung die Pocken durch Impfung offiziell für ausgerottet erklärt hatte.

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