Deutsch, Panel veröffentlicht: 9. Juli 2026 um 14:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Deutsches Gremium fordert ein Ende der Minijob-Befreiung, während die Koalition eine höhere Pauschalsteuer auf 6,8 Millionen Arbeitsplätze beschließt. KI-Illustration gestreamt von boerse-global.de
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat die Abschaffung des Sonderrentenstatus für die 6,8 Millionen Minijobs in Deutschland empfohlen und argumentiert, dass die derzeitige Ausnahmeregelung langfristige finanzielle Risiken für Geringverdiener mit sich bringt. Der Vorschlag, der eine geringfügige Beschäftigung vollständig der Rentenversicherungspflicht unterstellen würde, sieht eine einzige Ausnahme für Studierende vor.
Die Alterssicherungskommission will die sogenannte Opt-out-Regelung abschaffen, die es Miniarbeitern derzeit ermöglicht, auf Rentenbeiträge zu verzichten. Im Falle einer Einführung würde das Nettogehalt eines Arbeitnehmers, der den maximalen Monatslohn von 603 Euro verdient, von diesem Bruttowert auf rund 475 Euro sinken, was einer Kürzung von mehr als 20 Prozent entspricht. Der am stärksten gefährdete Sektor wäre der Lebensmitteleinzelhandel, der im März 2026 fast eine Million geringfügig Beschäftigte beschäftigte.
Parallel zur langfristigen Empfehlung der Kommission verabschiedete der Spitzenausschuss der Koalition Anfang des Monats ein 34-Punkte-Paket. Das Herzstück: die Anhebung der Lohnsteuerpauschale für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent. Die Mehrkosten werden von den Arbeitgebern getragen, wobei Branchenexperten für jede Position mit Höchstlohn auf zusätzliche 18 Euro pro Monat veranschlagen. Wirtschaftsverbände warnen davor, dass die Gesamtsteuerlast von etwa 31 Prozent auf über 35 Prozent steigen könnte, unter anderem aufgrund eines gesonderten Vorschlags der Finanzkommission Gesundheit, den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung auf 16,9 Prozent zu erhöhen.
Im Zuge dieser Änderungen hat die Regierung ein einziges Fenster für die rund 6,8 Millionen geringfügig beschäftigten Menschen geöffnet, die ursprünglich auf den Rentenschutz verzichtet hatten. Ab dem 1. Juli 2026 können sie diesen Bescheid rückwirkend widerrufen und in die staatliche Rentenversicherung eintreten. Die Maßnahme hat ihren Preis: Arbeitnehmer zahlen 3,6 Prozent ihres Einkommens, rund 21,70 Euro pro Monat bei der aktuellen Grenze von 603 Euro. Im Gegenzug erhalten sie volle Rentenansprüche.
Die Bundesregierung hat die endgültige Entscheidung über die vollständige Integration von Minijobs in das Rentensystem auf Herbst verschoben. Eine umfassende Rentenreform ist für Ende 2026 geplant, Änderungen bei Steuererleichterungen, wie beispielsweise höhere Freibeträge, sind vor 2027 nicht zu erwarten.
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