Sollten die Reichen viel mehr an den Staat geben, wie Juso in der Erbschaftssteuerinitiative fordert? Das ist Ansichtssache. Auch ohne die Initiative ist die Schweiz eine Umverteilungsmaschine.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter begründete am Montag die Ablehnung der Erbschaftssteuerinitiative durch den Bundesrat.
Peter Klaunzer/Keystone
Die reichsten Menschen sind ein großes Ärgernis. Das behauptet die Sozialistische Jugend als Befürworterin der Initiative für eine 50-prozentige Erbschaftssteuer ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken.
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Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der Aargauer Regierungsberater Markus Dieth erklärten am Montag vor den Medien in Bern das Nein des Bundesrates und aller Kantone zur Initiative. Als Haupteinwände wurden genannt: Die Initiative würde die Schweiz für Reiche weniger attraktiv machen; Zielgruppe sind Personen, die bereits hohe Steuerbeiträge leisten; Nachfolgeplanung in Familienunternehmen wäre gefährdet; Trotz der neuen Erbschaftssteuer könnte die Initiative aufgrund von Verlusten bei der Einkommens- und Vermögenssteuer sogar zu einem Nettoverlust für den Fiskus führen; Die Initiative schafft keinen Anreiz für die Betroffenen, das Klima zu schützen; Die Kantone würden einen Teil ihrer Finanzautonomie verlieren.
Nach eigenen Angaben haben die Initiatoren die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung. Sie beziehen sich auf eine kürzlich veröffentlichte SRG-Umfrage des Forschungsinstituts GfS Bern unter rund 55.000 Personen. 80 Prozent stimmten der Aussage „Die Vermögensschere zwischen Arm und Reich in der Schweiz ist zu groß“ ganz oder teilweise zu. Und der Satz „Vermögen soll in der Schweiz mehr Steuern zahlen“ erhielt die Zustimmung von 67 Prozent.
Aber das waren die klassischen „Billig-Fragen“: Sie offenbaren keine widersprüchlichen Zielsetzungen und verlangen eine konkrete Antwort. Gleiches gilt für die Frage nach folgendem Satz: „Die Schweiz soll sich weiterhin dafür einsetzen, dass die eigenen Unternehmen über ideale wirtschaftliche Bedingungen verfügen und im internationalen Handel möglichst wenig behindert werden.“ 84 Prozent stimmten ganz oder teilweise zu. Allerdings steht dies möglicherweise im Widerspruch zu Forderungen, die Steuern für Reiche zu erhöhen.
Der Einfluss verzerrter Bilder.
Die Initiatoren des Erbschaftssteuervorschlags inszenieren einen Klassenkampf: Das Kapital ist schlecht und die Arbeiter werden ausgebeutet. In der betreffenden Umfrage stand auch der Satz: „Immer mehr Menschen fühlen sich durch den Stress und das Arbeitstempo am Arbeitsplatz überfordert.“ Die Zustimmung kam von mehr als 80 Prozent. Aber es gab auch den Satz: „Ich bin zufrieden mit meiner Arbeit.“ Auch in diesem Fall stimmten mehr als 80 Prozent ganz oder teilweise zu.
Diese Diskrepanzen verdeutlichen vermutlich unter anderem den Einfluss verzerrter Bilder in den Medien, die aus politischen oder kommerziellen Gründen negative Schlagzeilen begünstigen. Dies dürfte auch die 58-Prozent-Zustimmung mit folgendem Satz beeinflusst haben: „Der heutigen Schweizer Mittelschicht geht es wirtschaftlich schlecht.“ In derselben Umfrage gaben 80 Prozent an, mit ihrem eigenen Leben einigermaßen zufrieden zu sein (mindestens eine Bewertung von 7 auf einer Skala von 0 bis 10).
Statistisch gesehen geht es der „Mittelschicht“, gemessen an Kriterien wie Lebenserwartung, Lohnniveau und verfügbarem Haushaltseinkommen, besser als vor 15, 30 oder 50 Jahren und besser als die Mittelschicht in den meisten anderen Ländern. Aber politisch zählt die Wahrnehmung mehr als die Realität.
Die Post ging nach oben.
Welches Maß an Ungleichheit ist akzeptabel oder wünschenswert und wie groß sollte die staatliche Umverteilung von oben nach unten sein? Dies sind ewige politische Debatten ohne „richtige“ oder „falsche“ Antworten. Es kann auch zu Zielkonflikten zwischen der Größe des Gesamtkuchens und dem Wunsch nach Umverteilung kommen.
In der Schweiz lag der durchschnittliche (Median-)Bruttolohn im Jahr 2022, umgerechnet auf eine Vollzeitstelle, bei gut 81.000 Franken pro Jahr. Kaufkraftbereinigt ist der Medianlohn seit 2006 um gut 9 Prozent gestiegen. Niedriglöhne (definiert als das Niveau, das nur ein Zehntel unterschritten wird) stiegen um fast 11 Prozent, und Hochlöhne (das Niveau, das nur ein Zehntel darüber liegt) stiegen um 12 Prozent. Dies bedeutet, dass die Lohnungleichheit bei den meisten Erwerbstätigen etwas zugenommen hat, wenn auch in geringem Maße.
Stattdessen sind insbesondere die Löhne der reichsten 2 Prozent enorm und überproportional gestiegen. Dies zeigt eine spezielle Analyse der AHV-Daten des Bundes von 1990 bis 2021. In diesem Zeitraum stieg der durchschnittliche Jahreslohn der AHV-pflichtigen Arbeitnehmer inflationsbereinigt um fast 20 Prozent. Das Gehaltsniveau des reichsten einen Prozents hingegen stieg um 45 Prozent, und die Gehälter der obersten tausend verdoppelten sich fast.
Laut einer Datenbank der Universität Luzern ist der Anteil der Spitzenverdiener am gesamten versteuerten Einkommen in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Der Anteil des obersten Zehntels stieg von rund 30 Prozent im Jahr 1991 auf fast 35 Prozent im Jahr 2019. Beim Einkommen nach Steuern war der Anteil des obersten Zehntels um 3 bis 4 Prozentpunkte geringer.
Starke Vermögenskonzentration
Vermögen ist deutlich ungleicher verteilt als Einkommen. Laut Bundesdaten entfielen im Jahr 2021 etwa 45 Prozent des gemeldeten Vermögens auf das reichste Prozent, ein Anstieg gegenüber 2005 (schätzungsweise 38 Prozent). Forscher der Universität Luzern erklärten den Anstieg vor allem mit der Wertsteigerung von Wertpapieren und Immobilien sowie dem Zufluss ausländischer Vermögenswerte.
Die Steuerdaten übertreiben die Ungleichheit jedoch, da Vorsorgegelder (Pensionsfonds und Säule 3a) nicht der Steuer unterliegen und für niedrigere Anlageklassen überproportional wichtig sind. Zwei Forscher der Universität St. Gallen schätzten, dass unter Berücksichtigung des Vorsorgevermögens der Anteil des obersten Prozents am Gesamtkuchen 12 bis 15 Prozentpunkte unter dem versteuerten Anteil liegt.
Hohe deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte generieren hohe Steuereinnahmen für die Finanzbehörden. Die Einkommensteuer beschert den Steuerbehörden jährliche Einnahmen von über 60 Milliarden Franken. Nach Schätzungen der Universität Luzern gingen im Jahr 2021 fast ein Viertel der Einkommenssteuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden an das reichste eine Prozent, wobei die reichsten 10 Prozent zusammen mehr als die Hälfte beisteuerten. Die unteren 80 Prozent zahlten zusammen knapp ein Drittel.
Die Vermögensteuer bringt dem Fiskus derzeit jährlich gut 9 Milliarden Franken ein. Nach Schätzungen der Denkfabrik Avenir Suisse werden die reichsten 5 Prozent zusammen voraussichtlich fast 90 Prozent aller Vermögenssteuern zahlen.
Umfassende Vermögensteuer
Im laufenden Jahr liegt der Spitzensteuersatz im Durchschnitt aller Kantonshauptstädte bei rund 33 Prozent. Schätzungen zufolge verringern Gutverdiener ihre Belastung durch den Steuertourismus in relativ günstige Orte im Durchschnitt um einige Prozentpunkte. Die offiziellen Steuerdaten unterschätzen jedoch die maximale Belastung, da die AHV/IV für Besserverdiener tatsächlich Steuern von 10 bis 11 Prozentpunkten hinzufügt; Denn AHV-Beiträge auf Lohnbestandteile von rund 100’000 Franken pro Jahr erhöhen die Rente der Betroffenen nicht.
Hinzu kommt die Vermögensteuer, die je nach Kanton zwischen 0,1 und rund 0,8 Prozent des Vermögens betragen kann. Geht man von durchschnittlich 0,3 Prozent und einem jährlichen Kapitalertrag von 3 Prozent aus, entspräche die Vermögensteuer einer zusätzlichen Kapitalertragsteuer von etwa 10 Prozent des Einkommens. Insgesamt dürften Spitzenverdiener in diesem Jahr rund 40 Prozent ihres zu versteuernden Einkommens ohne Mehrwertsteuer an den Fiskus abgeben. Steuerzahler, die ihr Einkommen aus legalen Geschäften beziehen, erhalten jedoch möglicherweise ein günstigeres Angebot.
Die Reichen zahlen viel mehr Steuern als die Armen und die Armen erhalten mehr Sozialtransfers als die Reichen. Bundesstatistiker geben Hinweise auf die Gesamtwirkung der Top-Down-Umverteilung des Staates auf die Haushaltseinkommen durch den Gini-Koeffizienten: Ein Gini von 0 spiegelt völlige Gleichheit wider, ein Gini von 1 das Gegenteil (eine Person besitzt alles). Laut Bundesstatistikern lag der Gini-Koeffizient für das Haushaltseinkommen im Jahr 2022 vor staatlichen Transfers bei 0,45 und nach Transfers bei 0,3. Dies entspricht einer deutlichen Reduzierung um ein Drittel. Damit liegt die Einkommensungleichheit in der Schweiz etwa im Durchschnitt des OECD-Verbandes der Industrieländer.