Stephan Brandner, AfD-Abgeordneter. (Picture Alliance/dpa – Bernd von Jutrczenka)
Der Vizepräsident der Partei, Brandner, bezeichnete das Projekt als freiheitsfeindlich. Es ist ein weiterer Versuch, unangenehme politische Meinungen aus dem Parlament herauszuholen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung dient immer weniger dem Schutz der öffentlichen Ruhe. Es wird missbraucht, um bestimmte politische Meinungen, Ansichten und Einstufungen zu diffamieren. Der Ausschluss der Opposition wird noch weiter vorangetrieben. Die AfD sieht dringenden Bedarf, den Straftatbestand der Hassrede zu reformieren.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD einigte sich der Arbeitskreis Inneres, Recht, Migration und Integration darauf, im Rahmen der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Demokratie den Entzug des Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung zu regeln. Darüber hinaus sollte der Straftatbestand der Volksverhetzung gegebenenfalls gegenüber Amtsträgern und Militärs verschärft werden.
Die Staatsanwaltschaft sieht bei den Abschiebestrafen der AfD keinen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung
Die AfD sieht sich immer wieder dem Vorwurf der Volksverhetzung ausgesetzt. Anfang der Woche hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg beschlossen, kein Ermittlungsverfahren gegen die Partei wegen der Verteilung sogenannter Abschiebestrafen im Bundestagswahlkampf einzuleiten. Angesichts des besonders hohen Stellenwerts der Meinungsfreiheit, insbesondere im Rahmen des Wahlkampfs, sei die AfD davon ausgegangen, dass nur ausreisepflichtige Personen das Bundesgebiet verlassen sollten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher bestehe zunächst kein Verdacht auf Volksverhetzung.
Parteimitglieder in Baden-Württemberg hatten Flugblätter in Form von Flugtickets verteilt. Es konnte keine konkrete Person identifiziert werden, der die Broschüre ausgehändigt wurde. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Beleidigungen kam daher nicht in Betracht.
Diese Nachricht wurde am 27. März 2025 im Deutschlandfunk gesendet.