Deutschland, Minijob Veröffentlicht: 3. Juli 2026 um 06:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Deutschlands Minijob-Kompromiss: Arbeitgebern drohen höhere Steuern, da Koalition Niedriglohnmodell aufrechterhält. KI-Illustration gestreamt von boerse-global.de
Für die rund 6,8 Millionen Arbeitnehmer mit den für Deutschland typischen Niedriglohn-Minijob-Verträgen ändert sich unmittelbar nichts: Ihr Bruttogehalt bleibt gleich dem Nettogehalt. Aber Unternehmen, die sie beauftragen, werden mit erheblichen Kostensteigerungen rechnen müssen. Nach einer Einigung des Koalitionsausschusses vom Donnerstag steigt die Gesamtlohnsteuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, von 2 % auf 5 %, der Beitrag zur Krankenversicherung steigt von 13 % auf 17,5 %.
Nehmen wir als Beispiel einen typischen Minijob mit einem Monatsverdienst von 603 Euro. Die rein steuerliche Belastung für den Unternehmer verdoppelt sich von 12,06 auf 30,15 Euro. Die zusätzlichen Einnahmen dienen der Finanzierung des umfassenderen Reformpakets, das auch eine Überweisung von 500 Millionen Euro durch die staatliche Förderbank KfW in den Jahren 2027 und 2028 vorsieht.
Ungleichmäßige Erleichterung in Wirtschaftskreisen
Arbeitsintensive Branchen begrüßten die Beibehaltung des Minijob-Modells, allerdings nur bedingt. Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern, lobte die Entscheidung gemeinsam mit den Gastgewerbeverbänden Hamburg und Bremen. Sie dankten der bayerischen Bundesregierung für ihre Lobbyarbeit. Der Bayerische Bauernverband unter dem Vorsitz von Günther Felßner bezeichnete das Ergebnis als wichtiges Signal für die Landwirtschaft. Sein Bundeskollege um Joachim Rukwied hatte zuvor Pläne kritisiert, den Plan ganz aufzugeben.
Der Landesverband DEHOGA warnte jedoch vor den nun steigenden Betriebskosten für die Unternehmen. Der Grat zwischen Erleichterung und neuer Belastung sei schmal, sagte er.
Die Rentenfrage bleibt bestehen
Trotz der Einigung bleibt eine entscheidende Frage ungelöst: die Behandlung langfristiger Renten. Bundeskanzler Olaf Merz hat die Entscheidung, ob Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, auf den Herbst verschoben. Arbeitsministerin Bärbel Bas muss bis dahin Konzepte vorlegen.
Forscher und die staatliche Rentenkommission betrachten Minijobs schon lange mit Skepsis. Silke Übelmesser von der Universität Jena nannte sie eine „potenzielle Falle“ für Altersarmut. Ein Kommissionsvorschlag hätte die sozialversicherungsfreien Minijobs, mit Ausnahme von Studentenjobs, komplett abgeschafft. Durch die Umstellung auf die normale Sozialversicherung würde der Arbeitgeberbeitrag von etwa 30 % auf etwa 21 % sinken, die Arbeitnehmer würden dann aber auch für die Zahlungen verantwortlich sein. Derzeit entscheiden sich rund 80 % der Minijobber dafür, keinen Beitrag zur Rente zu leisten. Seit dem 1. Juli können sie 3,6 % ihres Einkommens freiwillig einzahlen.
Teil einer Überprüfung von 34 Maßnahmen
Die Minijob-Änderungen sind nur ein Element eines umfassenden Reformpakets, das 34 Maßnahmen umfasst. Bundeskanzler Merz nannte es „einen großen Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung“. Weitere wichtige Entscheidungen:
Eine schrittweise Reform der Einkommensteuer, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt und bis 2028 ein Entlastungsvolumen von insgesamt 10 Milliarden Euro pro Jahr anstrebt. Eine parallele „Reichensteuer“: 45 % bei Jahreseinkommen über 250.000 Euro, 47 % bei 280.000 Euro. Änderungen im Arbeitsrecht: Befristete Verträge sind ohne Angabe von Gründen für bis zu 48 Monate zulässig und sechsmal verlängerbar. Die Regelungen zum Krankengeld werden verschärft: Die telefonische Krankmeldung wird abgeschafft; Ab dem ersten Tag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bis Ende 2026 soll eine umfassende Rentenreform abgeschlossen sein, die eine eigenkapitalfinanzierte Säule ab 2028 und eine schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67,5 Jahre bis 2041 umfasst.
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