Zeitlos? blue News fasst für Sie zusammen: Die Wähler haben heute über die SRG, die einzelnen Steuern, die Bargeldinitiative und den Klimafonds entschieden. Die Abstimmung über die Individualsteuer sieht vor, dass künftig jede Person ihre Steuern einzeln zahlen muss, wodurch die sogenannte Heiratsstrafe für Doppelverdiener abgeschafft werden soll. Künftig zahlt jede Person ihre Steuern individuell, wodurch die sogenannte Heiratsstrafe bei der Bundessteuer entfällt. Die Ergebnisse für jede Gemeinde können Sie im Detail auf unserer interaktiven Karte einsehen. Ticker mit allen kantonalen Ergebnissen. Zusammenfassung erstellt mit
Kaum ein Wahlthema ist derzeit so komplex wie die Individualbesteuerung. In solchen Fällen stimmen viele Menschen nach den Empfehlungen ihrer bevorzugten Partei. Dementsprechend groß ist das Interesse an den Parolen der Partei. Aber es gibt noch etwas Wichtigeres für Ihre eigene Entscheidung: Welche Auswirkungen hat der Gesetzentwurf auf Sie persönlich?
Im Folgenden erklären wir, warum es zu dieser Änderung kommt und wer dafür oder dagegen ist.
Status der Einreichung des individuellen Steuerrechners
Ledig verheiratet
Partner 1: CHF 60’000 Partner 2: CHF 40’000
Individuelle Steuern –
Verteilung im Rahmen der individuellen Besteuerung
Partner 1 –
Partner 2 –
Dein Unterschied
Reform versus Status quo
Jährliche Steuerbelastung (CHF) gemäss Bundesberechnungsmodell. Negative Werte bedeuten eine Befreiung von individuellen Steuern.
Was ist Individualbesteuerung?

Am 8. März 2026 wird das Volk über die Einführung individueller Steuern abstimmen.
Bild: Eckstein
Kurz gesagt: Künftig muss jede Person in der Schweiz ihre Steuern individuell bezahlen. Das bedeutet, dass jede Person ihre eigene Steuererklärung ausfüllt und das Finanzamt Einkommen und Vermögen getrennt festlegt.
Damit endet ein bisher für Ehepaare geltendes System: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab und werden gemeinsam versteuert.
Da das Schweizer Steuersystem progressiv ist (d. h. höhere Einkommen unterliegen prozentual höheren Steuern), kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen. Bei verheirateten Paaren mit zwei Einkünften wird das gemeinsame Einkommen stärker besteuert, als wenn die beiden Personen nicht verheiratet wären.
Dieser Effekt wird als „Heiratsstrafe“ bezeichnet. Seit Jahrzehnten wird versucht, dieses Problem zu lösen. Mit der Einführung der Individualbesteuerung soll diese steuerliche Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Künftig könnten insbesondere Ehepaare mehr zahlen, wenn nur eine Person ein Einkommen erzielt oder wenn ein sehr großer Einkommensunterschied besteht.
Wenn beispielsweise eine Person 90.000 Franken im Jahr verdient und die andere nichts verdient, könnte der Steuerzahler in Zukunft mehr Bundessteuern zahlen als heute.
Diese Einverdienerhaushalte profitieren derzeit teilweise vom sogenannten Heiratsbonus. Dies wird mit der Reform abgeschafft.
Allerdings erhöhen sich gleichzeitig bestimmte Abzüge. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht sich von derzeit 6’800 CHF auf 12’000 CHF. Der Betrag wird zwischen den Eltern aufgeteilt.
Begünstigt werden vor allem Ehepaare, bei denen beide Elternteile berufstätig sind.
Beispiel 1 (berufstätiges Paar): Roger und Anita verdienen gleich viel. Zusammen verdienen sie 150.000 Franken und haben zwei Kinder. Ihre Bundessteuer reduziert sich um rund 1’550 Franken.
Beispiel 2 (Doppelverdiener ohne Kinder): Stefan und Hans haben keine Kinder und verdienen zusammen CHF 280’000. Sie verdienen auch den gleichen Betrag. Ihre Steuer reduziert sich um rund 7130 Franken.
Oftmals profitieren auch Paare mit einer ungleichen Lohnverteilung, sofern eine Person nicht vollständig vom Einkommen der anderen abhängig ist.
Beispiel 3 (die Minijob-Frau): Wenn Martin und Franziska zusammen 220.000 Franken verdienen und Franziska etwa 2.500 Franken im Monat beisteuert, zahlen sie rund 180 Franken weniger Steuern. Dies gilt selbst bei einer Einkommensquote von 85 zu 15 Prozent.
Was bedeutet das für das Steuersystem?
Mit der Reform müssen Bund, Kantone und Gemeinden künftig jede Person einzeln beurteilen.
Verheiratete Paare müssen zwei Steuererklärungen abgeben und ihr eigenes Einkommen und Vermögen angeben.
Zukünftig wird zwischen Einkünften aus Vermögen und Eigentum an Grundstücken unterschieden. Das Gesamtvermögen wird grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Bei Immobilien ist die Eintragung ins Grundbuch ausschlaggebend.
Für die Umsetzung des neuen Systems haben die Behörden mehrere Jahre Zeit. Das neue System muss spätestens zum 1. Januar 2032 eingeführt werden.