Im Fußball pflegen Frankreich und Deutschland eine freundschaftliche, aber langjährige Rivalität. Obwohl Deutschland mehr Weltmeisterschaften gewann als Frankreich, liegt Frankreich in den Länderspielen zwischen beiden Mannschaften mit 14 Siegen vor Deutschland mit zehn Siegen.
Ein ähnlicher Wettlauf um die Spitze entwickelt sich zwischen beiden Ländern bei Elektrofahrzeugen. Frankreich verzeichnete zwischen 2011 und 2018 etwas höhere Verkaufsanteile von Elektro-Pkw als Deutschland. Doch nun hat Deutschland den Daten für die ersten zehn Monate des Jahres 2019 zufolge einen Schritt voraus: 2,9 % der neu zugelassenen Pkw sind elektrisch, im Vergleich zu 2,7 % in Frankreich.
Sowohl das französische als auch das deutsche Team (auch bekannt als Regierungen) wenden verschiedene Taktiken an, um beim Verkauf von Elektrofahrzeugen die Führung zu übernehmen. Ein kommender Blogbeitrag wird einen Überblick über die aktuelle Anreizpolitik Deutschlands zur Belebung des Elektrofahrzeugmarktes geben. Aber was ist mit Frankreich?
Eine zentrale Maßnahme der französischen Regierung zur Förderung der Elektrifizierung ist das 2008 eingeführte Bonus-Malus-Kfz-Steuersystem. Es hat sich als eines der wichtigsten politischen Instrumente im französischen Verkehrssektor erwiesen, um den Erwerb von Fahrzeugen mit geringem Kohlendioxidausstoß (CO2), wie z. B. Elektroautos, zu fördern, indem Besitzer von Modellen mit hohem CO2-Ausstoß Gebühren erhoben werden.
Seit seiner Einführung wurde das Bonus-Malus-System regelmäßig (etwa alle ein bis zwei Jahre) angepasst, um sich an die Marktentwicklungen anzupassen und die Einkommensströme auszugleichen. Im Jahr 2020 stehen den französischen Verbrauchern beim Kauf eines Neuwagens zwei weitere entscheidende Veränderungen bevor. Im Januar werden die CO2-Grenzwerte zur Ermittlung der Bonus-Malus-Steuer verschärft. Dadurch müssen Käufer eines emissionsintensiven Fahrzeugs deutlich höhere Steuern zahlen. Im März werden die Grenzwerte dann ein zweites Mal angepasst, um die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs genauer widerzuspiegeln, und zwar gemäß dem neuen weltweit harmonisierten Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP).
Die erste Änderung beinhaltet eine Änderung des Mindest-Malus-Schwellenwerts, des CO2-Werts, ab dem Fahrzeugbesitzer eine Steuer zahlen müssen, von 117 auf 110 g CO2 pro Kilometer (km), wie in der folgenden Abbildung dargestellt. Auch der Höchstgrenzwert für die Höchststeuer, die einem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt wird, wird um 18 g/km auf 173 g CO2/km angepasst. Gleichzeitig erhöht sich der Mindestmalus zum Kaufpreis des Fahrzeugs von 35 Euro auf 50 Euro und der Höchstmalus von 10.500 Euro auf 12.500 Euro. Die Bonuszahlung wird ausschließlich auf Batterie- und Brennstoffzellenautos beschränkt sein. Derzeit haben alle Fahrzeuge Anspruch auf einen Bonus, deren Emissionen weniger als 20 g CO2/km betragen. Der maximale Bonus beträgt unverändert 6.000 €.
Französische Steuerpolitik für Fahrzeuge im Jahr 2019 und geplante Änderungen in einer ersten Phase im Jahr 2020 (Januar bis Februar).
Durch die geplanten Änderungen müssen Käufer eines emissionsintensiven Fahrzeugs ab Januar 2020 beim Neuwagenkauf eine deutlich höhere Steuer zahlen. Beispielsweise muss der Käufer eines Volkswagen Touareg 3,0 Liter TDI (170 kW, Automatikgetriebe) mit einem CO2-Wert von 173 g/km im Jahr 2020 fast 7.000 Euro mehr Steuern zahlen als im Jahr 2019.
Ab März 2020 berücksichtigt die zweite Novelle des französischen Kfz-Steuersystems den Anstieg der CO2-Emissionen durch die Umstellung vom alten Prüfverfahren nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf den WLTP. Der WLTP ist seit September 2018 für Neufahrzeuge verpflichtend, hat sich jedoch bisher nicht im französischen Kfz-Steuersystem niedergeschlagen. Frankreich verschiebt nun die Maluskurve nach oben in Richtung höherer CO2-Emissionen, wie in der Abbildung unten dargestellt, unter der Annahme eines konstanten Ausgleichs von 28 g CO2/km. In der Praxis bedeutet dies, dass die französische Regierung zulässt, dass ein Fahrzeug im WLTP 28 g CO2/km mehr ausstößt als im NEFZ, bei gleichbleibender Maluszahlung.
Französische Kfz-Steuerpolitik im Jahr 2020: erste Stufe von Januar bis Februar gemäß NEFZ, zweite Stufe ab März gemäß WLTP.
Da derzeit nur begrenzte Daten zur Beurteilung der Angemessenheit des NEFZ-WLTP-Zusammenhangs vorliegen, ist die Festlegung des richtigen CO2-Grenzwerts eine anspruchsvolle Aufgabe. Andere EU-Mitgliedsstaaten, wie beispielsweise Deutschland, haben daher beschlossen, ihre Kfz-Steuersysteme vorerst nicht an die Umstellung von NEFZ auf WLTP anzupassen, sondern auf einen geeigneten Faktor zu warten, sobald ein belastbarerer Datensatz vorliegt.
Der von der französischen Regierung festgelegte Ausgleich von 28 g CO2/km könnte als vorsichtiger und eher freundlicher Ansatz für die Fahrzeughersteller angesehen werden. Erste von JRC und TNO gemeldete Analysen der WLTP- und NEFZ-Emissionen deuten auf einen etwas niedrigeren Ausgleichswert von 27 g CO2/km bzw. 25 g CO2/km hin. Ein bevorstehender ICCT-Vergleich der vom Hersteller gemeldeten WLTP-CO2-Emissionen mit Messwerten ausgewählter Fahrzeuge deutet darauf hin, dass der tatsächliche Effekt von WLTP auf die Messung der CO2-Emissionen sogar noch geringer sein könnte.
Die Auswirkungen des zur Anpassung des Kfz-Steuersystems gewählten NEFZ-WLTP-Verhältnisses sind nicht zu unterschätzen. Beispielsweise würde für den Käufer eines Fahrzeugs, das nach NEFZ 140 g CO2/km ausstößt, ab Januar 2020 ein Malus von rund 1.900 Euro fällig. Die französische Regierung geht davon aus, dass das gleiche Fahrzeug nach WLTP 168 g/km ausstoßen würde, und wird daher die gleiche Maluszahlung von 1.900 Euro verlangen. Da der NEFZ-WLTP-Ausgleich jedoch tatsächlich nur um 3 g/km geringer ausfällt (25 g/km statt 28 g/km), würde die Strafe nur 1.500 Euro betragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen des WLTP überschätzt werden und somit die Lenkungswirkung verringert wird, um Verbraucher dazu zu bewegen, sich für emissionsarme Fahrzeuge zu entscheiden.
Angesichts der Ungewissheit über ein faires NEFZ-WLTP-Verhältnis erscheint die Entscheidung Frankreichs, sein Kfz-Steuersystem anzupassen, je nach Standpunkt mutig oder sogar gefährlich. Eine sicherere Option könnte darin bestehen, den NEFZ-CO2-Steuergrenzwert bis zur nächsten Überprüfung des französischen Bonus-Malus-Systems beizubehalten, die voraussichtlich im Jahr 2021 in Kraft treten wird. Bis dahin werden wir mehr Klarheit über die Genauigkeit des NEFZ-WLTP-Verhältnisses in der Praxis haben.
Die Gefährdung der Auswirkungen des Bonus-Malus-Steuersystems könnte ein Risiko für Frankreichs Ambitionen darstellen, ein führender Markt für den Verkauf von Elektrofahrzeugen zu bleiben. Nachbarmärkte wie Deutschland haben die Anreize für Elektrofahrzeuge erhöht. Wenn es in Frankreich günstiger ist, ein Fahrzeug mit hohem Schadstoffausstoß zu kaufen, könnten Verbraucher sich für ein konventionelles Auto anstelle eines Elektroautos entscheiden. Wie wird sich Frankreich letztendlich in diesem engen Wettlauf um den Verkauf von Elektrofahrzeugen gegen Deutschland schlagen? Wir werden die Entwicklungen in beiden Ländern in Kürze weiterverfolgen. Seien Sie gespannt auf Updates im Jahr 2020.