Der 18. Senat des Bundespatentgerichts hat kürzlich bestätigt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kein Patent auf KI-generierte Erfindungen erteilen kann, es sei denn, der Anmelder verfälscht Angaben zum Erfinder (Aktenzeichen: 18 W (pat) 28/20). Die Entscheidung, die sich auf das Dokument DE 10 2019 129 136 A1 zu einer neuronalen Flamme bezieht und das künstliche Intelligenzsystem Dabus betrifft, das für „Gerät zum autonomen Starten von einheitlicher Sensibilität“ steht, ist die jüngste, die den Gedanken zurückweist, dass eine Patentanmeldung ein künstliches Intelligenzsystem als Erfinder benennen kann.
Deutschland scheint nun seine aktuelle Rechtsprechung an die des Vereinigten Königreichs und des Europäischen Patentamts sowie anderer Patentgerichte wie Australien und Neuseeland anzugleichen. Eine Ausnahme bildet Südafrika, dessen Amt für geistiges Eigentum Thaler das Patent erteilte.
Das Gericht widerspricht dem bisherigen Ansatz
Doch die Entscheidung des 18. Senats widerspricht dem Ergebnis einer Anhörung aus dem Jahr 2021, bei der es um eines der Patente des Dabus-Erfinders Stephen Thaler, DE 10 2019 128 1 202, für einen fraktalen Container ging. Damals entschied der 11. Senat unter dem Vorsitz von Richter Siegfried Höchst, dass der gelistete Erfinder eine natürliche Person sein muss, auch wenn KI sowohl das Problem als auch die Lösung identifiziert hat. Gleichzeitig stellte das Gericht jedoch fest, dass in der Anmeldung das KI-System als Ergänzung zum menschlichen Erfinder genannt werden könne, auch wenn aus der Anmeldung nicht hervorgehe, dass das KI-System tatsächlich in der Lage sei, die Erfindung zu schaffen.

Marcos Rieck
Nun hat der 18. Senat vorgeschlagen, dass eine Möglichkeit für einen Antrag, ein KI-System als Erfinder aufzuführen, darin bestehen könnte, die Informationen zu fälschen, beispielsweise durch die Nennung eines falschen Erfinders. Die Parteien von Stephen Thaler und Dabus lehnten diese Idee jedoch ab, da die Aufnahme falscher Informationen in eine Patentanmeldung einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte.
Während eine Berufung des DPMA gegen die Entscheidung des 11. Senats beim Bundesgerichtshof anhängig ist, ist JUVE Patent nicht bekannt, ob Dabus-Vertreter gegen das Ergebnis des zweiten Antrags Berufung eingelegt haben.
Dabus hat in Europa Pech
Stephen Thaler hingegen hatte im Vereinigten Königreich nicht viel Glück: Der Schöpfer von Dabus liegt bereits drei Runden zurück. Der letzte Schlag erfolgte im September 2021, als das Berufungsgericht bestätigte, dass ein Erfinder nur eine „natürliche Person“ und keine Maschine sein kann. Thalers Argument ist, dass Dabus selbst als Erfinder und Eigentümer der Dokumente EP 3 564 144 und EP 3 563 896 genannt werden sollte, da es das KI-Gerät war, das die Erfindungen hinter den Patenten entwickelt bzw. „erschaffen“ hat. Der letzte Schritt war eine erfolgreiche Berufung beim Obersten Gerichtshof, deren Ergebnis das Gericht noch in diesem Jahr veröffentlichen sollte.
Das EPA hat außerdem die Genehmigung EP 18 275 163 für einen fraktalen Getränkebehälter mit der Begründung verweigert, dass der darin enthaltene Erfinder ein Mensch sein müsse und keine Maschine mit künstlicher Intelligenz sein könne. In einer von der Berufungskammer des EPA bestätigten Entscheidung (Fall-ID: J08/20) entschieden die Prüfer, dass die Aufnahme von AI als Erfinder gegen Artikel 81 des Europäischen Patentübereinkommens verstößt, wonach der Erfinder eine rechtsfähige Person sein muss. Das andere fragliche Patent ist EP 182 75 174, das die Technologie zur Erzeugung eines fraktalen Lichtsignals abdeckt.
Es besteht jedoch ein wachsender Wunsch, dass sich die Patentrechtsprechung in Europa an eine wachsende Zahl von KI-bezogenen Anwendungen anpasst. Dabus hat möglicherweise die erste einer Vielzahl von Diskussionen über Erfinderrechte begonnen.
Teamarbeit für KI
In Deutschland verfügt Stephen Thaler über ein Team bestehend aus den Patentanwälten Markus Rieck von Fuchs IP und Malte Köllner, der in seiner eigenen Kanzlei Köllner & Partner tätig ist. Im Dabus-Fall pflegen die Unternehmen eine enge Zusammenarbeit, wobei Markus Rieck für den Fall mit Dokument DE 10 2019 128 1 202 verantwortlich ist. Im vorherigen Fall wurde das Team bezüglich der Anfrage nach einem Fraktal-Container von Malte Köllner geleitet.

Malte Köllner
Auf der Gegenseite waren die Präsidentin des DPMA, Eva Schewior, sowie vier Vertreter des DPMA anwesend. Bei der vorherigen Anhörung trat Altpräsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer als Gegnerin auf. Im Januar 2023 legte er sein Amt nieder.
Für DabusFuchs IP (Frankfurt): Markus Rieck (Partner, Patentanwalt) Köllner & Partner (Frankfurt): Malte Köllner (Partner, Patentanwalt)
Bundespatentgericht, Senat 18 Marina Wickborn (Vorsitzende Richterin), Herr Kruppa, Uwe Schwengelbeck, Blanka Zimmerer