Das Jahr 2025 könnte ein Jahr der Veränderungen in der Besteuerung in der Schweiz sein. Kantonale Reformen, eidgenössische Debatten, Volksinitiativen: Wir bieten einen Überblick über die bereits geltenden Massnahmen, die diskutierten Vorschläge und die möglichen Änderungen, die berücksichtigt werden müssen.
Januar 2025: Steuersenkungen in der Westschweiz
Per 1. Januar 2025 wurden in den Kantonen Genf und Waadt Einkommenssteuersenkungen beschlossen. In Genf ist die Reform Teil der Bemühungen, die Steuerwettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und zu verhindern, dass wohlhabende Steuerzahler abwandern. Auch der Kanton Waadt hat seine Tarife insbesondere für Personen mit mittlerem Einkommen gesenkt.
Die Waadt hat außerdem eine Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen eingeführt, wodurch die Belastung durch die Weitergabe des Familienvermögens verringert wird. Die Reform soll den Vermögenstransfer zwischen den Generationen erleichtern und wurde von einigen Notaren und Steuerspezialisten begrüßt.
Abonnieren Sie unseren Newsletter. Die Reformen werden per Volksentscheid beschlossen. Unterdrückung des Mietwerts
Die Debatte über die Abschaffung des „Mietwerts“, eines hypothetischen Mechanismus zur Besteuerung von Eigenheimbesitzern, dauert bereits seit mehreren Jahren an. Im Jahr 2024 machten die Änderungen des Bundesparlaments am Gesetzesentwurf die von vielen Beobachtern ursprünglich erwarteten Vorteile zunichte.
Eine Abschaffung des Eigenmietwerts von Erst- und Zweitwohnungen würde den Abzug von Unterhaltskosten und Energiesparinvestitionen (auf Bundesebene) entfallen lassen und zu einem starken Rückgang der Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen führen. Um den Rückgang der Steuereinnahmen teilweise auszugleichen, würde eine neue Steuer auf Zweitwohnungen eingeführt.
Für die Mietwertreform ist eine Volksabstimmung erforderlich, und selbst wenn die Volksabstimmung angenommen wird, wird erwartet, dass sie frühestens im Jahr 2027 in Kraft tritt.
Große Erbschaftsinitiative
Die von den Jungsozialisten lancierte Grosserbschaftsinitiative schlägt die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer vor, die ab einem Betrag von 50 Millionen Franken erhoben werden soll. Bei Annahme würde die Initiative am Tag nach der Abstimmung in Kraft treten, was bedeutet, dass die Steuer ab diesem Datum erlöschen würde.
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Der Bundesrat lehnte die Initiative jedoch ab, da er davon überzeugt war, dass sie die Schweiz für Reiche weniger attraktiv machen würde. Auch für Arbeitgeber würde es erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, da es keine spezifische Regelung für Arbeitsgeräte gibt. Die Mehrheit der Parteien fordert ebenso wie der Bundesrat ein Nein zur Initiative. Es wird erwartet, dass die Initiative von Wählern abgelehnt wird, die sie für zu extrem halten.
Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Altersvorsorge
Anfang Jahr hat der Bundesrat angekündigt, an seinem Plan festzuhalten, die Bundessteuern auf den Globalleistungen der Säule 2 und 3a zu erhöhen. Um dies zu erreichen, schlug er die Einführung eines neuen speziellen und progressiven Steuertarifs vor.
Nach dem neuen Tarif würden kleinere Kapitalabhebungen weiterhin mit moderaten Sätzen besteuert. Allerdings würden größere Pauschalbeträge mit höheren Steuern belegt als bisher. Ab heute werden die Globalleistungen der Säule 2 und 3a separat mit einem ermäßigten Satz von einem Fünftel besteuert (maximaler Satz der direkten Bundessteuer: 2,3 %); Bei Annahme der Änderungen könnte die maximale Steuerbelastung auf Bundesebene auf rund 10 % steigen.
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Im inzwischen abgeschlossenen Konsultationsprozess kam es zu erheblichem Widerstand. Der Ball liegt nun beim Bundesrat, der in den kommenden Monaten versuchen könnte, das Parlament von seinem Vorhaben zu überzeugen. Sollte das Vorhaben weitergeführt werden, könnte das Parlament in der Wintersession 2025/2026 Gelegenheit haben, den Entwurf zu prüfen.
Eine komplexe und sich schnell entwickelnde Landschaft
Eine Kombination aus lokalen Steuersenkungen, Strukturreformen und Volksinitiativen mit dem Potenzial, bedeutende Veränderungen herbeizuführen, führt im Jahr 2025 zu einer komplexen und sich schnell entwickelnden Schweizer Finanzlandschaft. Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt, andere müssen jedoch die verschiedenen parlamentarischen und demokratischen Phasen durchlaufen. Da die Ergebnisse je nach Wohnkanton und persönlicher Situation des Steuerpflichtigen variieren können, ist vorausschauendes Handeln und eine individuelle Steuerberatung wichtiger denn je.
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