Dr. Katrin Schaller
In Deutschland ist das erhitzte Tabakprodukt (HTP) „Iqos“ von Philip Morris seit 2017 und „Glo“ von British American Tobacco seit 2020 erhältlich. Im Mai 2024 brachte Japan Tobacco International (JTI) als drittes Tabakunternehmen sein HTP „Ploom“ in Deutschland auf den Markt. Zum Start war Ploom deutschlandweit online sowie in vier Städten (Köln, Düsseldorf, Bonn und Leverkusen) im Handel erhältlich.
Tabakwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum (außer an Verkaufsstellen) ist in Deutschland seit 2022 verboten. Seit 2023 gilt dies auch für das HTP (Tabakwarengesetz). Trotz des bestehenden Außenwerbeverbots unterstützte JTI den Start von Ploom in Köln mit einer aufmerksamkeitsstarken Plakatkampagne von Mitte Mai bis Mitte Juni 2024, Bild 1 und Bild 2. Um das Werbeverbot zu umgehen, wurden auf den Plakaten nur die Heizgeräte abgebildet, nicht jedoch die Tabakstäbchen, die mit dem Heizgerät verwendet werden sollen. Daher waren auf den Plakaten keine Tabakwaren zu sehen.
Abbildung 1. Außenwerbung für Ploom am Kölner Hauptbahnhof. Der Text sagt: Erleben Sie Genuss neu. Erfahren Sie mehr unter ploom.com. Dieses Produkt ist nicht risikofrei und nur für erwachsene Benutzer von Tabak- oder Nikotinprodukten bestimmt. Tabakstangen enthalten Nikotin, das süchtig macht. Bildnachweis: Katrin Schaller.

Abbildung 2. Außenwerbung für Ploom in Köln in einer U-Bahn-Station. Bildnachweis: Ute Mons.
Tatsächlich funktioniert das Heizgerät ohne Tabakstäbchen nicht. Die im Heizgerät zu verwendenden Tabaksticks werden in einem Texthinweis auf dem Schild erwähnt: „Dieses Produkt ist nicht risikofrei und nur für erwachsene Nutzer von Tabak- oder Nikotinprodukten bestimmt.“ „Tabakstangen enthalten Nikotin, das süchtig macht.“ Dieser Hinweis entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitswarnung für Tabak, die besagt: „Dieses Tabakprodukt ist gesundheitsschädlich und macht süchtig.“ Die Plakate hoben die neue Geschmacksrichtung des Produkts hervor und wurden in U-Bahn- und Bahnhöfen angebracht, wo viele Menschen jeden Alters bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesprochen werden können.
Auf Anraten eines Anti-Tabak-Befürworters untersuchte die Stadt Köln die Rechtmäßigkeit der Werbung von Ploom und kam zu dem Schluss, dass diese Werbeform verboten ist. Daraufhin forderte die Stadt die für die Werbeflächen verantwortlichen Werbefirmen auf, die Plakate zu entfernen. Im Juli 2024 gab es in Köln keine Ploom-Schilder mehr. Obwohl das Werbeverbot schließlich verhängt wurde, war Werbung an stark frequentierten Orten mehrere Wochen lang gut sichtbar. Dadurch konnten die Werbeplakate von Ploom ein großes Publikum erreichen, darunter auch junge Menschen. Dieses Beispiel aus Deutschland zeigt deutlich, dass die Tabakindustrie versucht, Werbeverbote für HTPs zu umgehen, indem sie nur das Heizgerät bewirbt, ohne die Tabakstäbchen zu zeigen. Um diese Lücke zu vermeiden, sollten Länder Heizgeräte ausdrücklich in die Werbeverbote für HTP einbeziehen.
AutorDr. Katrin Schaller, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Stiftung Öffentliches Recht, Stabsstelle Krebsprävention, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg, Deutschland
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