NPE setzt in München US-Patente gegen BMW durch

NPE setzt in München US-Patente gegen BMW durch

NPE setzt in München US-Patente gegen BMW durch

Die Head Units steuern die Infotainmentsysteme des Autos. NPE Onesta mit Sitz in den USA behauptet, BMW verletze seine Patente auf Prozessortechnologie in mehreren Modellen, darunter dem BMW i4. Das Unternehmen beantragt vor dem Landgericht München Unterlassungs- und Schadensersatz (Aktenzeichen: 21 O 12768/25, 21 O 13056/25 und 21 O 13057/25). Onesta reichte die Klagen im Oktober ein.

Das amerikanische Unternehmen konzentriert sich hauptsächlich auf die Modelle, die BMW in seinem Stammwerk in München produziert. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Georg Werner muss entscheiden, ob dem bayerischen Automobilhersteller der Einbau und Verkauf von Headunits, die gegen die Halbleiterpatente EP 2 473 920, US 8,854,381 und US 8,443,209 verstoßen, untersagt werden soll. Ursprünglich hatte Advanced Micro Devices diese Patente angemeldet, die jetzt von Onesta gehalten werden.

Laut JUVE Patent-Information ist dies das erste Mal, dass eine Patentverletzungsklage in Deutschland nicht nur den Inlandsabsatz, sondern auch den Export in die USA zum Ziel hat. Denn die Münchner Richter müssen auch über die Verletzung zweier US-Patente entscheiden.

Transatlantischer Anspruch

Die EuGH-Entscheidung im Fall BSH Hausgeräte gegen Electrolux (C-339/22) macht dies möglich. Laut JUVE-Patentrecherche handelt es sich bei den Ansprüchen von Onesta um den ersten Verletzungsfall nach dem wegweisenden EuGH-Urteil, das vor einem deutschen Landgericht verhandelt wurde und US-Patente betrifft. Ob ein US-Patent bereits vor dem EuGH-Urteil Gegenstand einer Verletzungsklage vor einem deutschen Gericht war, ist JUVE Patent nicht bekannt.

Da BMW seinen Sitz in München hat und dort Modelle wie den BMW i4 für den Export in die USA mit angeblich rechtsverletzenden Headunits herstellt, macht die NPE in dem Verfahren geltend, dass der Schutz beider Patente beim Überschreiten der US-Grenze greife. Da BMW geschützte Technologie nutzt, dürfte es dem Unternehmen nicht gestattet sein, solche Modelle für den Export in die USA herzustellen.

Onesta beruft sich auf Artikel 63 Absatz 1 der Brüssel-Ia-Verordnung, wonach das Landgericht München der örtliche Gerichtsstand für BMW ist. Nach deutscher Rechtsprechung wäre das Gericht nicht nur für inländische Verletzungsklagen zuständig, sondern auch für solche, die ausländische Schutzrechte betreffen. Sollte das Landgericht jedoch der Argumentation des US-Unternehmens folgen, müsste es gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Rom-II-Verordnung US-Recht auf die beiden US-Patente anwenden.

Im Anschluss BSH gegen Electrolux

Dieser Ansatz nutzt die neue Rechtsprechung des EuGH, die ab Frühjahr 2025 gilt. Der UPC hat dies in seinen ersten Entscheidungen schnell übernommen und die Zuständigkeit auf Nicht-UPC-Länder ausgeweitet. Allerdings blieb es zusammen mit dem Vereinigten Königreich und Spanien bisher innerhalb Europas.

In einer Pressemitteilung erklärt Onesta, dass es „eine schnelle, umfassende und qualitativ hochwertige Entscheidung von einem einzigen Fachforum erwarte, wodurch parallele Verfahren in mehreren Gerichtsbarkeiten vermieden werden“. Er führt weiter aus, dass „diese einheitliche Vorgehensweise in einem anderen Sinne auch zum Vorteil der Beklagten verstanden werden könnte, da diese vor ihrem Amtsgericht (wie im Fall der BMW AG dem Landgericht I München) antworten können.“

Der Erfolg dieser Single-Jurisdity-Strategie hängt weitgehend von der Reaktion von BMW ab. Es wird mit einer Nichtigkeitsklage gegen EP 920 vor dem Bundespatentgericht gerechnet. Es ist noch nicht klar, ob BMW die Gültigkeit der beiden US-Patente in den USA oder möglicherweise auch in Deutschland anfechten wird.

Bardehle für den Autobauer?

Gegen BMW werden noch Klagen bearbeitet. Allerdings verlässt sich der Premium-Fahrzeughersteller in der Regel auf seine gewohnten Berater von Bardehle Pagenberg. In der Vergangenheit standen Tillmann Müller-Stoy oder Johannes Lang an vorderster Front, beispielsweise in einem UPC-Widerrufsverfahren gegen ITCiCo. Der Autohersteller wird wahrscheinlich eine starke Verteidigung aufbauen, um keinen Präzedenzfall für künftige Klagen zu schaffen.

Onesta setzt sein bahnbrechendes Verfahren gegen BMW mit der Münchner Anwaltskanzlei für geistiges Eigentum Peterreins Schley in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Mintz fort.

Thomas Adam

Thomas Adam

Jan-Malte Schley

Jan-Malte Schley

Tilman Müller-Stoy

Tilman Müller-Stoy

Peterreins Schley konzentriert sich hauptsächlich auf die Vertretung von NPE-Ansprüchen, insbesondere im atlantischen Umfeld des geistigen Eigentums. Derzeit vertritt die Kanzlei mehrere NPEs vor nationalen Gerichten und dem UPC.

Das Team von Peterreins Schley besteht aus den beiden Partnern Rechtsanwalt Thomas Adam und Patentanwalt Jan-Malte Schley sowie den Rechtsanwälten Simon Reuter und Claudia Feller. Die Partner Michael Renaud und Adam Rizk vertreten die US-amerikanische Anwaltskanzlei Mintz.

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