Kanzlerin warnt vor Unsicherheit Merz weist die SPD bei der Erbschaftssteuer in die Schranken
14. Januar 2026, 20:52 Uhr
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Friedrich Merz rät, das Ende dieses Jahres erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abzuwarten. (Foto: AFP)TeilenFolgen Sie auf:
Bei der Erbschaftssteuer hat das Betriebsvermögen Vorrang vor dem Privatvermögen. Die SPD will das ändern und reiche Erben stärker besteuern. Dies stößt bei CSU und Wirtschaft auf breite Kritik. Nun stellt sich auch Bundeskanzler Merz gegen die Reformpläne der SPD.
Bundeskanzler Friedrich Merz lehnt Pläne seines Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftssteuer ab. Der CDU-Chef erklärte beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle, dass das wahre Rückgrat der deutschen Wirtschaft nicht nur große Industrieunternehmen, sondern vor allem mittlere und kleine Unternehmen seien.
„Deshalb möchte ich unseren Koalitionspartner bitten, mit steuerpolitischen Vorschlägen in diesen Tagen keine zusätzliche Verunsicherung in der Bevölkerung und insbesondere im Mittelstand zu erzeugen, wenn es um die Frage der Nachfolge der nächsten Generationen in diesen Unternehmen geht“, sagte Merz.
Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer abwarten, die für 2026 erwartet wird. „Ich möchte nicht, dass die Steuerbelastung Familien die Unternehmensübertragung noch schwerer macht“, sagte Merz. „Wenn uns das Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, so weiterzumachen wie bisher, dann sollten wir alles tun, um die Unternehmensnachfolge so zu gestalten, dass sie auch steuerlich einfacher und steuerlich nicht schwieriger wird.“
Die SPD hat am Dienstag ihren Vorschlag für eine Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Für private Erben soll nach dem SPD-Konzept einheitlich gelten: Jeder kann zu Lebzeiten eine Million Euro steuerfrei erben. Bei Unternehmenserben soll ein Bonus von fünf Millionen Euro angesetzt werden, darüber hinaus fallen Steuern an. Die Zahlung der Steuer kann auf bis zu 20 Jahre verlängert werden, wenn die Erben einer Weiterbeschäftigung zustimmen.
Die Pläne hatten in der Wirtschaft breite Kritik hervorgerufen. Der Familienunternehmerverband kritisierte, dass die SPD den Gründungszuschuss in Höhe von fünf Millionen Euro als Mittelstandsschutz verkaufe. „In Wirklichkeit reicht dieser Betrag bei weitem nicht aus, um die Nachfolge in typischen mittelständischen Unternehmen steuerlich abzusichern.“
Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den aktuellen Regelungen. Die Frage ist, ob die Privilegien für Unternehmenserben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Derzeit hat das Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer Vorrang vor dem Privatvermögen.