Familiensteuersenkungen und eine strengere Krankenstandsregelung: Berlins 34-Punkte-Arbeitsrechtsreform stößt auf Kritik

Familiensteuersenkungen und eine strengere Krankenstandsregelung: Berlins 34-Punkte-Arbeitsrechtsreform stößt auf Kritik

Familie, Steuern Veröffentlicht: 13. Juli 2026 um 01:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das deutsche Wachstumspaket führt verpflichtenden Krankenurlaub vom ersten Tag an, erleichterte Entlassungen für Gutverdiener, höhere Minijob-Kosten und Steuererleichterungen für Familien ein und löste Proteste aus.







Familiensteuersenkungen und eine strengere Krankenstandsregelung: Die 34-Punkte-Arbeitsreform in Berlin sorgt für Feuer. KI-Illustration eingereicht von boerse-global.de

Auf den Straßen von Karlsruhe und Ulm demonstrierten am vergangenen Wochenende rund 2.700 Menschen gegen aus ihrer Sicht soziale Kürzungen. Der Auslöser: ein Reformpaket, das die Bundesregierung Anfang Juli beschlossen hat und das 34 Einzelmaßnahmen umfasst, die das Wachstum ankurbeln und Bürokratie abbauen sollen. Wirtschaftsverbände haben es als notwendiges Engagement bezeichnet; Gewerkschaften und ein Teil der Öffentlichkeit reagieren.

Eine der unmittelbarsten Änderungen für normale Arbeitnehmer ist die Rückkehr zur obligatorischen ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Die Regelung aus der Pandemie-Ära, die eine Krankmeldung per Telefon erlaubte, wird abgeschafft. Berlin erhofft sich dadurch eine Eindämmung der von Unternehmen gemeldeten hohen Fehlzeiten. Arbeitsrechtsexperten warnen, dass das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“ weiterhin die Beibehaltung großzügigerer Vereinbarungen in Kollektiv- oder Einzelverträgen zulasse. Ärztevertreter warnen vor einer möglichen Überfüllung der Büros, während Gewerkschaften sagen, dass die Regelung eine unnötige Belastung für die Mitarbeiter darstellt.

Am anderen Ende der Einkommensskala erleichtert die Koalition Arbeitgebern die Trennung von Besserverdienern. Ab dem 1. Januar 2027 kann jeder mit einem Jahresbruttogehalt von mehr als 177.450 Euro leichter durch eine Abfindung entlassen werden. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betrifft dies nur 0,27 Prozent aller Arbeitnehmer, und mehr als die Hälfte von ihnen ist über 55 Jahre alt. Die Regierung plant außerdem die Einführung einer Steuergutschrift auf Abfindungen für Personen, die schnell einen neuen Job finden, und ersetzt damit die bestehende Fünftelregelung. Ein RWI-Ökonom kritisierte die Idee scharf und argumentierte, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, Arbeit zu bestimmten Zeiten attraktiver zu machen.

Minijobs, die im Gastgewerbe, im Einzelhandel und in der Landwirtschaft beliebten schlecht bezahlten Minijobs, werden für Arbeitgeber immer teurer. Der Gesamtbeitrag des Arbeitgebers steigt von zwei auf fünf Prozent und Minijobber müssen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. CSU-Chef Markus Söder forderte Mitte Juli die Beibehaltung der Positionen und warnte vor schwerwiegenden Folgen, wenn sie abgeschafft würden. Das IAB bezeichnete die Pläne als lauwarm und sagte, sie hätten nur geringe Auswirkungen auf die Staatseinnahmen und die Beschäftigungsstruktur. Bei befristeten Verträgen erhöht die Regierung die Flexibilität: Verträge ohne wichtigen Grund können bis zu 48 Monate dauern, eine vorübergehende Regelung, die im Jahr 2030 ausläuft.

Das Paket bietet Steuererleichterungen für Familien. Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro verdient mehr als 600 Euro im Jahr. Der steuerfreie Grundfreibetrag erhöht sich im Jahr 2028 auf 12.900 Euro, das Kindergeld auf 272 Euro. Im oberen Bereich wird der Spitzensteuersatz verschärft: 45 Prozent für Einkünfte über 250.000 Euro und 47 Prozent für Einkünfte über 280.000 Euro. Die Absetzbarkeit von Händlerleistungen wird auf maximal 900 Euro reduziert.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 213/25) fügt Arbeitgebern eine weitere Ebene hinzu. Der besondere Kündigungsschutz, der sich aus der Aufteilung der Elternzeit auf mehrere Tranchen ergibt, erneuert sich zu Beginn jeder einzelnen Tranche. Unternehmen sollten vor der Kündigung sorgfältig prüfen, ob bereits Anträge auf künftige Elternzeit gestellt wurden.





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