Begutachtungszeitraum beendet: Zahlreiche Stellungnahmen zur ORF-Novelle

Begutachtungszeitraum beendet: Zahlreiche Stellungnahmen zur ORF-Novelle

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der ORF künftig sowohl „online only“ als auch „online first“ produzieren können. Darüber hinaus wird ORF.at künftig zu 70 Prozent aus Bewegtbild und zu 30 Prozent aus Text bestehen, wobei die Anzahl der Textbeiträge pro Woche auf 350 begrenzt wird. Darüber hinaus sollen laut Entwurf die Regeln für allgemeine Berichterstattung verschärft werden. Die bisherige siebentägige Sehbeschränkung in der TV-Mediathek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgeweitet.

Geplant sind außerdem strengere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich, die zwischen 25 und 30 Millionen Euro pro Jahr betragen sollen, sowie ein Transparenzbericht zu Gehältern und Nebeneinkünften.

Das Gesetz tritt parallel zur Umstellung der Förderung auf einen Budgetsatz für den ORF in Kraft. Künftig muss jeder Haushalt monatlich 15,30 Euro (statt 18,59 Euro) zuzüglich Landessteuern zahlen, wobei die bisherigen Steuerbefreiungen bestehen bleiben, Zweitwohnungen ausgenommen sind und für Unternehmen ein Staffeltarif in Kraft tritt.

VÖZ mit Fünf-Punkte-Programm

Für den Österreichischen Zeitungsverband (VÖZ) reicht die vorgeschlagene Einschränkung auf ORF.at nicht aus. Zuletzt sorgte es mit Aktionen wie leeren Titelseiten und abgedruckten Berichten von ORF.at für Schlagzeilen.

APA/Martin Fichter-Wöss VÖZ veröffentlichte den ORF.at-Bericht auf 70 Seiten

In einem Fünf-Punkte-Programm fordert die Redaktion nun eine Fokussierung des ORF auf audiovisuelle Inhalte, eine Evaluierung des Gemeinwohlauftrags, strengere Einschränkungen bei Online-Werbung und den Verzicht auf finanzielle Mittel für die Social-Media-Aktivitäten des ORF. Sie sprechen sich auch gegen eine „wilde Verbreitung“ von „Online-only“-Angeboten aus.

Das Argument ist, dass Medienunternehmen aufgrund der frei zugänglichen, kostenpflichtigen „Blue Page“ Schwierigkeiten hätten, Paywalls und digitale Abonnements einzurichten. ORF.at sollte sich klar auf audiovisuelle Inhalte konzentrieren. Andersdenkende Kritiker meinen jedoch, dass die printdominierten Medienunternehmen zu wenig gegen die Digitalisierung unternommen hätten. Ein Rückgang bei ORF.at, der mit Abstand meistgenutzten Nachrichtenseite des Landes, kann dies nicht ausgleichen.

VÖZ, Uniko und ÖGB fordern „Entpolitisierung“

Der VÖZ befürwortet zudem eine Gremienreform, die zu einer Entpolitisierung und Verkleinerung des Vorstandes führen würde. Auch die Österreichische Universitätskonferenz (uniko), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die „Produzentenallianz – Bündnis für innovatives und vielfältiges Kino“ plädierten für eine Entpolitisierung der ORF-Gremien.

Die Kommunikationsbehörde KommAustria stellt sich die Frage, ob bei den „Online-only“-Angeboten des ORF künftig Vorprüfungen von Aufträgen durchgeführt oder zumindest Angebotskonzepte vorgestellt werden sollen. Unklar ist aus dem Entwurf auch, ob sich das Verbot der Cross-Promotion (das ORF-Fernsehen darf nicht im ORF-Radio werben und umgekehrt) auch auf „Online-only“-Angebote erstrecken soll.

ORF-Redaktion: „Besorgniserregende“ Teile

Auch die Reformen des Stiftungsrates und des Anhörungsrates vermissen die ORF-Redaktion. Grundsätzlich begrüßen wir die Novelle des ORF-Gesetzes zur Neuregelung der Finanzierung und Digitalisierung, da die vorgeschlagene Lösung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Neuregelung der ORF-Finanzierung entspricht.

Allerdings sind einige Teile des Gesetzentwurfs besorgniserregend, insbesondere die Beschränkung der „Blauen Seite“ auf 350 Publikationen pro Woche, eine Einsparung von 350 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren und trotz hoher Inflationsraten keine Bewertung der Haushaltsteuer in den nächsten drei Jahren.

AK: Haushaltssteuern sollten „sozial ausgewogen“ sein.

Der Industrieverband (IV) sprach sich gegen eine Erhöhung des ORF-Tarifs für Unternehmen aus. Die Qualifikation und die Höchstzahl der zu zahlenden ORF-Beiträge sollten überprüft werden. Auch die Wirtschaftskammer (WKO) befürwortet dies, da sie „eine erhebliche Mehrbelastung der Betriebe“ sieht und hofft, dass Betriebe und Betriebe künftig eine größere Rolle im ORF-Programm spielen.

Laut Arbeiterkammer (AK) muss die Haushaltserhebung sozial ausgewogen erfolgen. Im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des ORF-Beitrags sollten Menschen mit geringem Einkommen einen reduzierten Beitrag zahlen. Auch die Beschränkung von Textnachrichten und das vorgegebene Verhältnis von 70 Prozent Video- und 30 Prozent Textinhalten lehnt die AK ab. Der ORF solle auf seinen Online-Seiten – insbesondere auf der „blauen Seite“ – unverändert berichten können, „zumindest legitimiert durch den hohen Beliebtheitsgrad bei den Nutzern“.

Die Bundesjugendvertretung (BJV) setzt sich für die Beitragsbefreiung junger Menschen ein. Das Verteidigungsministerium befürwortet eine Ausnahme von der Beitragspflicht für Militär- und Zivilpersonal, sofern diese bereits über einen eigenen Wohnsitz verfügen.

Datenschutzbehörde äußert Bedenken

Die Datenschutzbehörde äußerte in ihrer Stellungnahme mehrere Bedenken. Zur Feststellung einer etwaigen Befreiung vom ORF-Beitrag soll die ORF-Beitragsservice GmbH künftig die Einkommenshöhe aller Haushaltsmitglieder in der Transparenzdatenbank abfragen können.

Die in den Erläuterungen enthaltenen Ausführungen „könnten in keiner Weise ausreichend sein“ und „stellen daher keine Rechtsgrundlage für die geplante Datenverarbeitung dar.“ Es wird empfohlen, im Gesetzestext festzulegen, welche konkreten Datensicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, um missbräuchliche Abfragen durch die ORF-Beitrag-Service-GmbH zu verhindern.

Bezüglich der beabsichtigten Bezeichnung von ORF-Einnahmen über 170.000 Euro und Nebeneinkünften von ORF-Mitarbeitern weist die Behörde darauf hin, dass „nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich dabei auch um Daten identifizierbarer Mitarbeiter und damit um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 DSGVO handelt.“ Die Zulässigkeit eines solchen Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz sei „fraglich“.

Rechnungshof: Klärung des Programmauftrags

Der Rechnungshof (RH) begrüßt, dass die Nebeneinkünfte der ORF-Mitarbeiter künftig aufgeschlüsselt werden. Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen der Änderung würden den Anforderungen jedoch nicht genügen. Obwohl die geplanten Änderungen das Fördersystem verändern würden, dienten sie „nicht der Klärung der grundsätzlichen Frage nach dem wesentlichen Inhalt und der Form eines öffentlichen ‚Programmauftrags‘“.

ORF-Zentrum

ORF.at/Patrick Bauer Anstelle der GIS-Steuer wird es künftig eine Inlandssteuer geben

Der Gewerkschaftsbund lehnt die „vorgesehenen Eingriffe in Vertrags- und Tarifrechte und Einkommensverluste durch Niedriglohnverträge“ „entschieden“ ab. Auch die „geplanten Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Angebote“ nennt sie „schlicht inakzeptabel“.

Befürchtet wird eine „barrierefreie Versorgungseinschränkung“

Dass die geplante Novelle des ORF-Gesetzes Einschränkungen für ORF.at in Bezug auf die Textberichterstattung mit sich bringt, hat auch beim Österreichischen Behindertenrat für Kritik gesorgt. Der Staat muss gewährleisten, dass die Medien ihre Dienste barrierefrei anbieten.

„Wenn Klartextnachrichten nicht von der Gesamtzahl der erlaubten Beiträge ausgeschlossen werden, verlieren einige Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und damit die Möglichkeit zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe“, sagte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

ORF.at sei „für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten die einzige Nachrichtenseite, die verfügbar ist, weil sie Nachrichten auch in einfacher Sprache bietet“, sagte Lebenshilfe-Generalsekretär Markus Neuherz. Auch der Bundesverband ÖZIV befürchtet „eine barrierefreie Versorgungsbeschränkung für Menschen mit Behinderung“ und fordert, die Belange von Menschen mit Behinderung entsprechend zu berücksichtigen.

VÖP fordert Werbehilfe vom ORF

Der Österreichische Privatrundfunkverband (VÖP) sieht in dem Gesetzentwurf eine „Bedrohung für die Kontinuität des privaten Rundfunks“ und kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetzespaket nicht den Medienmarkt insgesamt, sondern „hauptsächlich den ORF“ stärke.

Laut VÖP soll die Möglichkeit einer Überschreitung der täglichen Werbegrenzen in Fernsehen und Hörfunk „völlig ausgeschlossen“ werden und die Werbelast für den ORF deutlich reduziert werden, beispielsweise durch Reduzierung der Werbezeit am Hauptfernsehabend und Reduzierung der vermarktbaren Werbeminuten im ORF-Radio.

Viele private Aussagen zu Haushaltsbeiträgen.

Die zahlreichen Kommentare von Privatpersonen drehen sich häufig um die Umstellung der bisherigen gerätegebundenen GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltssteuer.

Viele beschweren sich darüber, dass sie dafür bezahlen müssen, auch ohne den ORF zu sehen. Eine Studie von Integral ergab kürzlich, dass 95 Prozent der Bevölkerung mindestens einen ORF-Dienst nutzen.

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