Österreich wird Rentnern ab 2027 erlauben, bis zu 15.000 Euro steuerfrei zu verdienen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken

Österreich wird Rentnern ab 2027 erlauben, bis zu 15.000 Euro steuerfrei zu verdienen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken

Österreich, Let Veröffentlicht: 12.07.2026 um 11:24, Redaktion boerse-global.de

Die österreichische Reform sieht bis zu 15.000 Euro steuerfreies Einkommen für Rentner vor, mit dem Ziel, bis 2040 den Mangel an 400.000 Arbeitskräften zu decken, zusätzlich zu einer Reform der betrieblichen Altersvorsorge ab 2028.







Österreich ermöglicht Rentnern ab 2027, bis zu 15.000 Euro steuerfrei zu verdienen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Illustration erstellt mit KI, übermittelt von boerse-global.de

Die österreichische Regierung hat ein umfassendes Paket vorgestellt, um das Arbeiten über das Rentenalter hinaus finanziell attraktiv zu machen, da offizielle Prognosen davon ausgehen, dass dem Land bis 2040 etwa 400.000 Arbeitskräfte fehlen werden. Kernstück des Plans, der am 10. Juli vom Ministerrat genehmigt wurde, ist ein steuerfreier Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Jahr auf Arbeitseinkommen, die nach Erreichen des Rentenalters erzielt werden, ab 1. Januar 2027.

Nach der neuen Regelung zahlen Rentner, die weiterhin arbeiten, für die ersten 1.250 Euro des Monatseinkommens keine Einkommensteuer mehr. Die Regierung hat außerdem den Arbeitnehmeranteil an den Rentenversicherungsbeiträgen für Erwerbstätige abgeschafft, während Selbstständige eine entsprechende Entlastung erhalten. Offiziellen Berechnungen zufolge sollen rund 150.000 Menschen davon profitieren. Ein typischer Büroangestellter mit einem moderaten Zusatzgehalt würde mehr als 8.000 Euro pro Jahr sparen.

Der sogenannte Aktivitätsfreibetrag ist an die Versicherungsjahre gekoppelt. Um sich zu qualifizieren, müssen Einzelpersonen 40 Jahre lang Beiträge geleistet haben. Für Frauen gilt zunächst eine niedrigere Schwelle von 34 Jahren, die im Jahr 2033 sukzessive auf 40 Jahre angehoben wird. Wer vor dem 1. Juli 2026 in Rente gegangen ist, kann rückwirkend weitere Versicherungsjahre erwerben, um die Vorgabe zu erfüllen.

Das Gesetz soll im Herbst vom Parlament verabschiedet werden. Unternehmensgruppen haben auf eine schnelle Inkraftsetzung gedrängt und gewarnt, dass Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware Zeit braucht, um sich an die neuen Ausnahmen anzupassen.

Rückblick auf die betriebliche Altersvorsorge ab 2028

Das Paket stärkt auch die zweite Säule des österreichischen Rentensystems. Ab 2028 haben alle Mitarbeiter Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge. Eine zentrale Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Abfertigungsansprüche auf Pensionskassen oder Lebensversicherungen zu übertragen.

Die Vermögensverwaltungsgebühren für diese Fonds werden von 0,8 Prozent auf 0,6 Prozent gesenkt. Die Regierung plant außerdem eine automatische Konsolidierung separater Vergütungskonten und die Schaffung neuer gepoolter Anlageinstrumente. Parallel dazu werden die Lohnnebenkosten ab 2028 um einen Prozentpunkt sinken, wodurch nach Schätzungen des Kabinetts bis zu 12.000 neue Arbeitsplätze entstehen könnten.

Demografische Treiber und Budgetkontext

Die Reform ist eine Reaktion auf die rasche Alterung der Bevölkerung und den chronischen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Martha Schultz, begrüßte die Initiative und bezeichnete die „Aktivpension“ in einer Stellungnahme am Sonntag als echten Anreiz. „Die Förderung eines längeren Erwerbslebens trägt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern hilft auch, Altersarmut zu verhindern“, sagte er.

Das Paket ist Teil des Doppelhaushalts für 2027 und 2028, der ein Konsolidierungsvolumen von 5 Milliarden Euro umfasst. Während die Regierung Investitionen und Entlastungsmaßnahmen fördert, hat sie gleichzeitig eine Rentenerhöhung unterhalb der Inflationsrate festgelegt. Die Regierungsparlamentarier August Wöginger und Andreas Ottenschläger lobten die Reformen als Beitrag zum Generationenausgleich und zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.





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