Spitzensportler müssen künftig mit langen Haftstrafen wegen Dopings rechnen. Das Kabinett verabschiedete das Anti-Doping-Gesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, sk 25.03.2015, 10:39 Uhr
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Dopingtest bei einer Geburt in Harlow, England © Oli Scarf/Getty Images
Spitzensportlern, die dopen, drohen in Deutschland bald Gefängnisstrafen: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Damit sind Selbstdoping und der Besitz leistungssteigernder Medikamente strafbar. Das Gesetz wird in den kommenden Monaten im Bundestag beraten. Es wird erwartet, dass es dieses Jahr vom Parlament genehmigt wird.
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Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte, in Deutschland werde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz diskutiert. „Ich bin froh, dass wir einen Durchbruch geschafft haben.“ Das Anti-Doping-Gesetz sei „eine Erklärung für sauberen Sport und eine Kampfansage gegen Doping im Spitzensport.“
Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Dopingmitteln und -methoden zu bekämpfen, die Gesundheit von Sportlern zu schützen, Fairness und Chancengleichheit bei Wettkämpfen zu gewährleisten und zur Wahrung der Integrität des Sports beizutragen. Es bündelt bisherige gesetzliche Bestimmungen zur Dopingbekämpfung, enthält aber auch wichtige Neuerungen. Dazu gehört das Verbot des Selbstdopings und die Einführung einer Strafbarkeit für den Erwerb und Besitz leistungssteigernder Arzneimittel, auch in geringen Mengen.
Das neue Gesetz verbietet Sportlern den Konsum von Dopingmitteln, wenn diese mit der Absicht eingesetzt werden, sich bei einem sportlichen Wettkampf einen Vorteil zu verschaffen. Das Verbot erfasst erstmals das unfaire Verhalten gedopter Sportler selbst bei einer konkreten Straftat.
Bis zu zehn Jahre Gefängnis
Wer ein Dopingmittel einsetzt oder einsetzt, es herstellt, in den Verkehr bringt oder verschreibt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Wer auf diese Weise die Gesundheit „einer Vielzahl von Menschen“ gefährdet oder einen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.
© unsplash.com
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Maas sagte, das Anti-Doping-Gesetz unterstütze auch Hamburgs Olympiabewerbung. „Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände: Alle wollen saubere Spiele. Mehr Siege oder Medaillen kann es um keinen Preis mehr geben.“ Die Konsequenzen im Kampf gegen Doping dürften Einfluss auf die Vergabe der Olympischen Spiele haben. „Bewerber aus einem Land, in dem es ein Anti-Doping-Gesetz gibt, sollten gegenüber Bewerbern, in denen es kein Anti-Doping-Gesetz gibt, im Vorteil sein“, sagte Maas.
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