BGH: Sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich? (Deutschland)

BGH: Sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich? (Deutschland)

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„Er war der Ansicht, dass bei einem sich normal entwickelnden 13-jährigen Kind die Voraussetzung ‚den Anforderungen seiner Aufsichtspflicht genügt‘ dann erfüllt ist, wenn Eltern ihre Kinder regelmäßig darüber informieren und belehren, dass illegale Aktivitäten wie Filesharing nicht erlaubt sind.“

„Wer kraft Gesetzes zur Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen ihrer Minderjährigkeit oder wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustands der Aufsicht bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten rechtswidrig zufügt. Die Schadensersatzpflicht entfällt, wenn er die Voraussetzungen seiner Aufsichtspflicht erfüllt oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Führung der Aufsicht entstanden wäre.“

Das Landgericht Köln gab der Klage statt und stellte fest, dass der Beklagte seinen Sohn nicht ausreichend betreut hatte, was anschließend vom Oberlandesgericht Köln bestätigt wurde. Das Berufungsgericht vertrat die Auffassung, dass es für eine angemessene Aufsicht erforderlich gewesen wäre, dass die Beklagte nicht nur Regeln für die Nutzung von Computer und Internet aufstellte. Es wäre auch notwendig gewesen, regelmäßig zu überprüfen, ob das Kind diese Regeln einhält (z. B. durch Überwachung der installierten Software).

Kategorien: Deutschland, Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Rechtsverletzung, Urheberrechtsgesetz, File Sharing

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